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CITES - Neue Schutzbestimmungen für Tropenhöizer seit 2017

Der Schutz unserer Umwelt und der Artenvielfalt auf unserer Erde ist nicht nur mir, sondern sicher auch Ihnen ein Herzensanliegen.

So ist es grundsätzlich begrüßenswert, wenn durch das Wahsingtoner Artenschutzabkommen in der Neufassung für 2017, das unter dem Namen CITES bekannt geworden ist, eine ganze Reihe von tropischen Holzarten unter besonderen Schutz gestellt wrden sind.

Das bedeutet, dass diese Hölzer nur noch unter genau nachvoillziehbaren Lieferketten gehandelt und verarbeitet werden dürfen.

Besonders betrifft das alle Hölzer aus der Familie Dalbergia, zu denen viele im Flötenbau verwendete Höpzer gehören - neben allen Palisander-Arten und Grenadill auch Arten wie Königsholz, Rosenholz, Veilchenholz u.a.

In meiner Werkstatt sind von den Neuregelungen ausschließlich Instrumente aus Grenadill betroffen.

Dies bedeutet für Sie als Spieler:

Instrumente, die Sie vor 2017 erworben haben, sind nicht betroffen.

Für Instrumente, die Sie ab 2017 erwerben, dient Ihre Rechnung als Herkunftsnachweis. Diese enthält auch Angaben zum verwendeten Material, dem Gewicht und der Teile-Anzahl des Instruments.

Ich bin verpflichtet, die Adresse des Käufers in einer Liste zu erfassen und ggf. an die Naturschutzbehörde weiterzuleiten.

Was bedeutet CITES für den Export von Flöten in Länder außerhalb der EU?

Für mich als gewerblichen Anbieter sind die Regeln in einem Maß kompliziert geworden, dass es mir nicht mehr möglich ist, Instrumente aus Grenadill in Länder außerhalb der EU zu exportieren.

Ich bedauere das sehr und kann nur hoffen, dass in Deutschland einmal eine "Musiker-Regelung" den Umgang mit solchen Kleinmengen an Grenadill wieder erleichtert.

Für Sie als Musiker ist es hingegen legal, Musikinstrumente bis zu einem Holzgewicht von 10 kg international zu transportieren. Sie können also ganz unbesorgt Ihr in Europa erworbenes Grenadill-Instrument mit nach Hause nehmen.